Für die Einreise nach London gelten je nach Staatsangehörigkeit unterschiedliche Bestimmungen. Für deutsche Staatsbürger gelten folgende Reisedokumente als ausreichend um nach Großbritannien, und somit nach London, zu reisen: Reisepass, Personalausweis sowie bei Kindern der Kinderreisepass. Auch die vorläufig ausgestellten Dokumente (Reisepass und Personalausweis) sind gültig für die Einreise. Für britische Staatsangehörige und alle, deren Staatsangehörigkeit einem der Länder angehört, die Mitglieder der European Economic Area (EEA) sind, ist für die Einreise kein Visum notwendig. Deutschland gehört zu den Ländern, für deren Staatsangehörige dies zutrifft. Entscheidend ist, dass die Einreisedokumente bis zum Ende der Reise und somit bis zum Zeitpunkt der Ausreise aus Großbritannien, gültig sind.
Reisedokumente ohne Foto können bei der Einreise zu Problemen führen, daher ist die ausdrückliche Empfehlung einer Einreise mit Foto-Legitimationspapieren auszusprechen. Eine Eintragung der Kinder in die eigenen Papiere ist seit dem 26.02.2012 ungültig. Jedes Kind braucht einen eigenen Reisepass. Einmal als verloren oder gestohlen gemeldete Dokumente können ebenfalls zu Problemen führen, auch wenn sie wieder als gefunden gemeldet worden sind. Eine Einreise mit diesen Dokumenten ist nicht gesichert. Die britischen Beamten sind darüber hinaus berechtigt, einen Nachweis über die Sorgerechtsregelungen einzufordern bei der Einreise mit Minderjährigen. Insbesondere geschieht es, wenn der oder die Minderjährige einen anderen Nachnamen trägt oder alleine unterwegs ist und keine Sorgeberechtigten als Begleiter auftreten. Diese Regelung wurde getroffen zum Schutz der Minderjährigen und der Sorgerechtsberechtigten, um zum Beispiel eine mögliche Kindesentführung zu verhindern. Die Einreisebestimmungen können seitens der britischen Rechtssprechung jederzeit geändert werden. Es empfiehlt sich daher, sich rechtzeitig vor der Abreise auf den Seiten des Auswärtigen Amtes und der Botschaft Großbritanniens über die aktuellen Bestimmungen zu informieren. Die Regelungen des Schengener Abkommens greifen nicht für Großbritannien, daher ist hierbei eine besondere Prüfung der Auflagen notwendig, da die Einreisebestimmungen nicht deckend sind für den jeweiligen Aufenthaltstitel der in der Bundesrepublik Deutschland dauerhaft lebenden Menschen mit einer anderen Staatsangehörigkeit als der deutschen.
Somit ist für viele Menschen, die in die Länder des Schengener Abkommens mit ihren Dokumenten ohne Visum reisen können, oftmals ein für Großbritannien erstelltes Visum notwendig. Auf der Internetseite zu den Einreisebestimmungen befinden sich aktuelle Informationen zur Einreise unter den Punkten „Passports, travel and libing abroad“ und „Visas and immigration“. Hier gibt es Informationen zur Einreise für den jeweiligen speziellen Fall. Die Entscheidung über die Vergabe des klassischen Touristen-Visums dauert laut der Homepage circa drei Wochen und die Dauer des Aufenthalts ist auf sechs Monate begrenzt. In bestimmten Fällen ist eine Verlängerung des Visums möglich. Entscheidend ist, dass es mit dem Touristen-Visum zum Beispiel untersagt ist, einer bezahlten oder unbezahlten Beschäftigung nachzugehen oder zu heiraten. Die Standardgebühr für ein Touristen-Visum beträgt 87 britische Pfund. Für Minderjährige kann keine Verlängerung des Touristen-Visums beantragt werden. Diese ist erst mit der Vollendung des 18. Lebensjahres möglich. Für andere Zwecke als den reines Landesbesuch, zum Beispiel um zu arbeiten oder langfristig in Großbritannien zu studieren, ist es notwendig, das entsprechende Visum zu beantragen. Bei Widerhandlung und Verstoß gegen die geltenden Richtlinien und Normen während des Aufenthalts mit dem entsprechendem Visum droht die Ausreise und möglicherweise eine zukünftige Einreisesperre.
Informationen zu London Reisedokumente:
Welche Reisedokumente benötigen Deutsche Staatsbürger:
- Personalausweis
- Reisepass
- Kinderreisepass
Benötigt man als Deutscher Tourist ein Visum:
Nein